GU & Bauleitung

Ob bei Neubauten, Umbauten oder Renovationen - grundsätzlich stellen sich jeweils zwei Möglichkeiten: entweder sind Sie als Auftraggeber oder Bauherr in die Planung und Koordination sämtlicher Wünsche in der Bauphase involviert oder Sie übergeben sämtliche Abwicklungen an die Ritz Architektur AG und bevollmächtigen uns als Generalunternehmer GU.


Übernahme der Bauleitung

Falls Sie selber am Geschehen auf der Baustelle interessiert sind, haben Sie die Möglichkeit, einzelne Teilleistungen an verschiedene Firmen zu übergeben und die Arbeiten zu koordinieren. In diesem Fall unterschreiben Sie als Auftraggeber und Bauherr die Verträge mit allen beteiligten Unternehmen. Unsere erfahrenen Bauleiter übernehmen hierbei die Koordination der Arbeiten und die Sicherstellung des Budget- und Zeitplans. Die Vergütungen der einzelnen Firmen laufen über den Bauherrn und Auftraggeber.

Ebenso kann die Leistung der Bauleitung bei Planungsmandaten von Dritten erfolgen. Sie möchten eine andere Firma oder Unternehmung mit der Planung beauftragen, aber eine professionelle Bauleitung durch unsere Bauleiter sicherstellen? Hier arbeiten wir Hand in Hand mit anderen Betrieben – zum Wohle des Kunden.

GU & Bauleitung

Generalunternehmer GU

Eine andere Möglichkeit ist jene der Bevollmächtigung eines Generalunternehmers. Diesem wird meistens der Auftrag der schlüsselfertigen Erstellung eines Bauvorhabens erteilt. Somit sind Sie als Kunde oder Bauherr nur in die Bau- und Budgetplanung involviert und entschädigen den Generalunternehmer meistens pauschal. Arbeitsvergabe, Verträge und Baukoordination gehen über den Generalunternehmer. Dieser ist somit auch verantwortlich für die Einhaltung der Kosten und die Bezahlung der Drittfirmen.


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